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Anprallrisikoanalysen für neue oder bestehende Bauten neben Bahngleisen

Für neue oder bestehende Bauten nahe an Gleisen kann es notwendig sein, eine Anprallrisikoanalyse durchzuführen. Dabei wird geprüft, ob die Risiken eines Anpralls akzeptabel sind bzw. ob weitergehende Massnahmen zu treffen sind.

Bauwerke, die sich nahe an Gleisen befinden, müssen einen definierten Widerstand gegen Anprall von Schienenfahrzeugen sowie einen Mindestabstand zu den Gleisen aufweisen. Die Anforderungen sind im Anhang 1 der AB-EBV festgelegt. Wenn diese nicht eingehalten werden können, ist gemäss Art. 27 der AB-EBV eine Anprallrisikoanalyse durchzuführen.

Die Methodik der Anprallrisikoanalyse beruht auf dem UIC-Kodex 777-2 sowie den Vorgaben gemäss dem Anhang 1 der AB-EBV.

Im Rahmen einer Anprallrisikoanalyse werden die Risiken an der konkreten Stelle quantitativ ermittelt. Das Kriterium, ob die Risiken akzeptabel sind, beruht auf dem Prinzip der Verhältnismässigkeit von weitergehenden Schutzmassnahmen. Finden sich keine weiteren kostenwirksamen Massnahmen, so wird das Risiko als ausreichend klein beurteilt. Typische zu prüfende Massnahmen sind Leitkanten, Leitwinkel, Erhöhen des Abstands des Bauwerks, Bemessen von Stützen oder das Entfernen nahe gelegener Weichen.

Typische Bauwerke sind

  • Brücken über die Gleise mit Widerlager oder Stützen nahe an den Gleisen
  • Gebäude entlang der Gleise in sehr kleinem Abstand
  • Galerien mit Stützenreihen

EBP hat schon zahlreiche Anprallrisikoanalysen für unterschiedliche Anprallobjekte bearbeitet, Sachverständigen-Prüfungen durchgeführt sowie einen Leitfaden zur vereinfachten Beurteilung verfasst.

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