Projekt

Parkierungsreglement Gemeinde Wohlen

Die Gemeinde Wohlen möchte die nachhaltige Mobilität fördern und gleichzeitig die bestehenden Parkierungsprobleme lösen. EBP erarbeitete nach Analyse der Ausgangslage sowie der im Mitwirkungsprozess festgestellten Bedürfnisse ein Parkierungsreglement.

Ablehnung Parkierungsreglement

Im Jahr 2008 lehnte die Wohler Stimmbevölkerung die Einführung des Parkplatzbewirtschaftungsreglements ab. Der Handlungsbedarf in Bezug auf die Parkierung blieb jedoch weiterhin bestehen, erste Lösungsansätze wurden im behördenverbindlichen „Parkierungskonzept und Grundlagen für ein Parkierungsreglement“ erarbeitet. Diese sollten nun in eine rechtliche Grundlage in Form eines Reglements umgesetzt werden.

Ziele und Grundsätze des Parkierungsreglements

Oberstes Ziel der Parkplatzbewirtschaftung ist die bestimmungsgemässe Nutzung sämtlicher öffentlichen Parkplätze in Wohlen. Das heisst, dass Parkplätze vor den Geschäften auch primär von Einkaufskunden, Parkplätze in Wohnquartieren von Anwohnern und Parkplätze bei Sportanlagen von Sportlern belegt werden.

Wichtigster Grundsatz des Parkierungsreglements ist die Gleichbehandlung. Soweit möglich sollen für alle Anwohner, alle Sportler, alle Gäste die gleichen Regeln gelten, unabhängig davon, wo sie in der Gemeinde wohnen, Sport treiben oder welches Geschäft sie besuchen.

Parkierungsreglement

Folgende Schritte wurden zusammen mit den Verantwortlichen der Gemeinde durchlaufen:

  1. Verifizierung Ausgangslage, Situationsanalyse und Zielsetzungen
    Allfällige Änderungen der Ausgangslage seit dem Parkierungskonzept 2011 wurden zusammen mit Vertretern der Gemeinde Wohlen festgestellt. Zudem wurden die Zielsetzungen aktualisiert sowie relevante Gemeinderatsbeschlüsse berücksichtigt.
  2. Konkretisierung Zonenmodell
    Ausgehend von der im Parkierungskonzept vorgeschlagenen Parkraumzoneneinteilung und der heute geltenden punktuellen Bewirtschaftung wurde ein erweitertes Zonenmodell entworfen und in einem zum Reglement gehörenden Parkraumzonenplan festgehalten.
  3. Entwurf und Überarbeitung Parkierungsreglement
    Die Regeln zur Parkplatzbewirtschaftung wurden in zwei Teile gegliedert: Das durch den Einwohnerrat festzulegende und anzupassende Reglement umfasst Bandbreiten für die oben genannten Elemente je Parkraumzone (z.B. Gebühren zwischen CHF 1.00 und 3.00 pro Stunde). In der ergänzenden Verordnung legt der Gemeinderat die konkrete Grösse fest, die bei Einführung angewendet wird (z.B. CHF 2.00 pro Stunde).
  4. Abstimmung mit relevanten Akteuren
    Der Entwurf des Parkraumzonenplans und des Reglements wurde mit diversen Akteuren (Vertreter von politischen Parteien, Verbänden, Vereinen, etc.) in einem mehrstufigen Prozess abgestimmt. Aufgrund der Rückmeldungen aus diesen Kreisen wurden das Parkierungsreglement und der Parkraumzonenplan laufend weiterentwickelt, bis am Schluss eine mehrheitsfähige Fassung vorlag.
  5. Abschätzung der Wirtschaftlichkeit
    Als wichtige Grundlage für einen mehrheitsfähigen Beschluss wurden die wirtschaftlichen Auswirkungen der Bestimmungen im Reglement untersucht und aufgezeigt.

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