Die überkommunale Zusammenarbeit gewinnt laufend an Bedeutung. Die Regionen sind gefordert, ihre Planungen und Interessen gemeindeübergreifend abzustimmen und gemeinsam langfristige Entwicklungsvorstellungen zu definieren.

Wir beraten Regionen in ihrer strategischen räumlichen Entwicklung, in der Ausarbeitung formeller Planungsinstrumente und in der konkreten Massnahmenplanung. Für verschiedene Regionen sind wir in langfristigen Mandaten beauftragt, um sie in ihren planerischen Aufgaben zu unterstützen. Insbesondere nehmen wir dabei folgende Aufgaben wahr:

  • Ausarbeitung von regionalen Entwicklungsstrategien oder Raumordnungskonzepten
  • Erarbeitung und Bewirtschaftung regionaler Richtpläne inklusive Prozessmanagement
  • Interessensvertretung der Verbandsgemeinden gegenüber Kanton, Gemeinden und Öffentlichkeit
  • Erarbeitung von Fachkonzepten zu ausgewählten Themen
  • Konzeption und Moderation von Dialogveranstaltungen mit den Gemeinden

Auf regionaler Ebene treffen Interessen von Gemeinden und Kantonen aufeinander. Entsprechend gilt es Lösungen zu finden, die im Interesse der Gesamtregion und einer hochwertigen, konkurrenzfähigen und nachhaltigen Entwicklung stehen. Diese Herausforderung spornt uns in unserer Arbeit an.