
Mit Artikel 10 des Bundesgesetzes über die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB-Gesetz) beauftragte das Parlament den Bundesrat, eine Vorlage über die weitere Angebotsentwicklung und den weiteren Ausbau der Bahninfrastruktur zu erarbeiten. Zusätzlich sind Vorschläge zur Finanzierung der Massnahmen zu unterbreiten. Der Bundesrat legte hierzu bereits im Dezember 2008 fest, dass in der Vernehmlassungsvorlage eine Variante mit einem Infrastrukturinvestitionsvolumen von 12 Mrd. CHF und eine von 21 Mrd. CHF ausgearbeitet werden soll.
Das ZEB-Gesetz verlangt, dass den Massnahmen ein betriebs- und volkswirtschaftlich abgestütztes Bedarfs- und Angebotskonzept zugrunde gelegt wird. So sind zuerst die zukünftige Nachfrage im Personen- und Güterverkehr abgeschätzt, der entsprechende Bedarf an Transportkapzitäten bestimmt und die sich daraus ergebenden Kapazitätsengpässe ermittelt worden. Anschliessend sind die Angebotserweiterungen festgelegt und die dafür notwendigen Infrastrukturmassnahmen bestimmt worden. Die Beurteilung der Infrastrukturmassnahmen erfolgte mit dem Instrument NIBA (Nachhaltigkeitsindikatoren für die Bahninfrastruktur). Das Bundesamt für Verkehr und die SBB stellten am 23.03.10 den Arbeitsstand der Öffentlichkeit vor.

Bild: Bahn 2030: Angebotserweiterungen Variante 21 Mrd. Franken (Stand 23.3.2010, Grafik: EBP)
Die Planergemeinschaft Ernst Basler + Partner, Zürich (Federführung) und Infras, Bern unterstützt als Stabsstelle die Projektleitung des Bundesamtes für Verkehr bei der Erarbeitung der Vernehmlassungsvorlage, welche die Grundlage für eine spätere Botschaft Bahn 2030 bildet. Auch die Begleitung dieser Vorlage durch die öffentliche Vernehmlassung ist Gegenstand des Mandats. Dazu erbringt die Planergemeinschaft sowohl Unterstützungsleistungen für das Projektmanagement wie auch auf Expertenebene.