Konzeption zur Gesamtrevision des Richtplans Aargau

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Blick vom Südschwarzwald über den Aargauer Jura in die Alpenkette (CW-Ballon)

06.07.09 - Nach zwölf Jahren Geltungsdauer des Kantonalen Richtplans Aargau wird seine Gesamtüberprüfung erforderlich, um den veränderten Rahmenbedingungen und neuen Aufgaben Rechnung zu tragen.

Konzept zur Richtplanrevision für den Kanton Aargau im Dialog entwickelt

Nach zwölf Jahren Geltungsdauer des Kantonalen Richtplans Aargau wird seine Gesamtüberprüfung erforderlich, um den veränderten Rahmenbedingungen und neuen Aufgaben Rechnung zu tragen (wie z.B. Standorte für Windkraftanlagen, Pärke von nationaler Bedeutung).

Im Auftrag des Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau, Abteilung Raumentwicklung des Kantons Aargau erarbeitete Ernst Basler + Partner Empfehlungen zu inhaltlichen Eckpunkten, Struktur und Form des kantonalen Richtplans 2010. Prämisse dabei war es, den kantonalen Richtplan in seiner Funktion als raumordnerisches Steuerungsinstrument zu schärfen und den Anforderung an die Richtplanung der dritten Generation zu genügen. Dies beinhaltet unter anderem die Themen "Nachhaltige Raumentwicklung" sowie "Monitoring und Controlling".

Zunächst wurden die inhaltlichen Rahmenbedingungen und (neuen) Anforderungen an die kantonale Richtplanung zusammengetragen. Davon ausgehend wurden Lösungsansätze und Empfehlungen, die neuen Themen in der Richtplanung bzw. bei ihrer Erarbeitung aufzunehmen, gemacht. Vorschläge zur Gliederung der Richtplaninhalte, zur Struktur der Richtplankapitel im Einzelnen und ein Ausblick auf die mögliche Gestaltung des Richtplanprozesses bildeten den Abschluss der Arbeiten.

Resultat ist das Richtplankonzept, in dem die gemeinsam erarbeiteten Inhalte zusammen getragen sind. Es bietet den verantwortlichen kantonalen Stellen eine Entscheidungsgrundlage für die Durchführung der Richtplanrevision.