
Der kantonale Richtplan ist ein strategisches Führungsinstrument, mit dem die künftige räumliche Entwicklung im gesamten Kanton gesteuert wird. Entsprechend den rechtlichen Vorgaben ist die kantonale Richtplanung regelmässig zu überprüfen und allenfalls anzupassen. Im Zeitraum 2007 bis 2009 erfolgten diese Revisionsarbeiten im Kanton Luzern. Den in den vergangenen Jahren veränderten Rahmenbedingungen musste dabei im besonderen Rechnung zu tragen.
In einer ersten Phase wurden in Arbeitsgruppen mit verwaltungsinternen- wie -externen Fachleuten verschiedene Schwerpunktthemen behandelt und konkrete Entwürfe für Richtplantexte und -karteneinträge erarbeitet.
Im (Früh-)Sommer 2008 erfolgte die Anhörung, die begleitet wurde von öffentlichen Informationsveranstaltungen. Zur auf Grundlage der eingegangenen Stellungsnahmen überarbeiteten Fassung des Richtplans erfolgte im Sommer 2009 die öffentliche Auflage. Die eingegangenen Anträge wurden anschliessend einzeln bearbeitet und flossen in die zum Beschluss vorgelegte Fassung des Kantonalen Richtplans ein.
Der Regierungsrat hat den Kantonalen Richtplan 2009 am 17. November 2009 erlassen und als wichtiges Instrument für eine nachhaltige, zukunftsfähige kantonale Raumentwicklung dem Kantonsrat zur Beschlussfassung unterbreitet. Nach der Genehmigung des neuen Richtplans 2009 durch den Kantonsrat am 23. März 2010 bedarf dieser anschliessend auch der Genehmigung durch den Bundesrat.
Ernst Basler + Partner hatte das externe Verfahrensmanagement des gesamten Revisionsverfahrens inne. Dies umfasste neben der redaktionellen Betreuung des Richtplantextes und der Erstellung der Richtplankarte auch die Begleitung der Gremienarbeit sowie die Auswertungen und Überarbeitung nach Anhörung und Mitwirkung. Darüber hinaus wurden durch sie die Themenbereiche "Siedlungs- und Zentrenstrukturen sowie Regionsbildung", "Verkehr", "Zusammenarbeit", "Nachhaltige Entwicklung", "Naturgefahren" und "Monitoring und Controlling" verantwortlich bearbeitet.