
Das Netz der Kantonsstrassen ist historisch gewachsen und soll in Zukunft auch ausgebaut werden. Im Zuge der neuen finanziellen Ausgleichsstrukturen sollen die Kompetenzen zwischen Kanton und Gemeinden neu geregelt werden.
Aufgrund ihrer Funktion werden die heutigen und künftigen Strassen der Hoheit des Kantons oder der Gemeinden zugeordnet. Für die an die Gemeinden abzugebenden Strassenabschnitte werden Datenblätter mit sämtlichen relevanten Informationen erstellt. Durch die Übernahme von Strassenabschnitten entstehen bei den Gemeinden Mehrkosten für deren Betrieb, Unterhalt, Sanierung und allfällige Umgestaltungen. Dafür sollen sie vom Kanton einmalig finanziell entschädigt werden.
Die Höhe der Entschädigung berechnet sich in Abhängigkeit vom Strassenzustand, von der Verkehrsbelastung und vom Zeitpunkt der letzten Sanierung. Das entwickelte Modell unterscheidet in Bezug auf diese drei Merkmale 15 verschiedene Klassen, welche mit Entschädigungen in unterschiedlicher Höhe pro Quadratmeter Strassenfläche abgegolten werden sollen.