Weiterentwicklung des Nationalstrassennetzes WEN

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Bild: Hellebardia

07.03.07 - In der Weiterentwicklung des Nationalstrassennetzes werden die Botschaft zum neuen Netzbeschluss und die beiden Programmbotschaften vorbereitet, die der Bundesrat dem Parlament gemäss Infrastrukturfonds-Gesetz bis Ende 2009 vorlegen muss.

Das Bundesamt für Strassen(ASTRA) bereitet wichtige Weichenstellungen zur Weiterentwicklung des Schweizerischen Nationalstrassennetzes vor. Formal erfolgen diese Neuausrichtungen in den drei Vorlagen "Neuer Netzbeschluss (NEB)", "Programmbotschaft Engpassbeseitigung (PEB)" und "Programmbotschaft zum Agglomerationsverkehr“, wobei für letztere das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) federführend zuständig ist. Alle drei Botschaften sind inhaltlich miteinander verknüpft. Zudem hat sich mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA) seit 1. Januar 2008 die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen beim Erarbeiten von planerischen Entscheidungsgrundlagen verändern.

Mit NEB ist dem Parlament ein Vorschlag für den angepassten Beschluss zum Nationalstrassennetz vorzulegen. Dieser Beschluss stützt sich auf den Programmteil des Sachplans Verkehr ab. Mit dessen Verabschiedung hat der Bundesrat am 26. April 2006 die Kriterien für die Zuteilung der Strassen zum Grund- und Ergänzungsnetz verbindlich festgelegt. Wichtige Fragen der Abgrenzung des Nationalstrassennetzes gegenüber den Kantonsstrassen - insbesondere in den Agglomerationsgebieten - sind offen geblieben und müssen geklärt werden. Die Auswirkungen des angepassten Netzbeschlusses auf Bund und Kantone sind darzulegen.

In der Programmbotschaft Engpassbeseitigung (PEB) hat der Bundesrat aufzuzeigen, wie er mit den bestehenden und absehbaren Engpässen auf dem heutigen Nationalstrassennetz umzugehen gedenkt und welche Massnahmen mit den gemäss Infrastrukturgesetz aus dem Infrastrukturfonds verfügbaren 5,5 Mrd. CHF realisiert werden sollen. Dabei geht es um Kapazitätsausbauten mittels Spurergänzungen. Auf der Basis einer Engpassanalyse für das bestehende Nationalstrassennetz werden Ausbauprojekte hinsichtlich ihrer Auswirkungen geprüft und vergleichend systematisch bewertet.

Mit dem Ziel, eine Gesamtschau über die Infrastrukturvorhaben auf dem bestehenden Nationalstrassennetz zu ermöglichen, werden auch Neubauprojekte in die Überlegungen einbezogen, die Alternativen zu Spurausbauten darstellen können, aber nicht über den Infrastrukturfonds finanzierbar wären. Als Grundlage für die Gesamtschau werden sämtliche künftige Infrastrukturvorhaben erfasst und die diesbezüglichen Absichten der Kantone angehört.

Eine erste Botschaft zum Netzbeschluss über die unbestrittenen Elemente gemäss Sachplan Verkehr soll dem Parlament anfangs 2009 vorgelegt werden. Die weiteren notwendigen Netzanpassungen, welche auch das Strassennetz in den Agglomerationen berücksichtigen, können aufgrund der Abhängigkeiten dem Parlament erst zusammen mit den beiden Programmbotschaften PEB und Agglomerationsverkehr vorgelegt werden, d.h. per 31. Dezember 2009.

Das ASTRA wird in sämtlichen beschriebenen Bereichen der Weiterentwicklung des Nationalstrassennetzes durch eine Planergemeinschaft unterstützt, bestehend aus Ernst Basler + Partner AG, Zürich (Federführung) und Transitec SA, Lausanne, unter Beizug von Ecoplan und F. Preisig AG.