Projekt

Revision kantonaler Richtplan Uri – Umsetzung des neuen RPG

Der Kanton Uri hat mittels Teilrevision des kantonalen Richtplans die neuen Bundesvorgaben des Raumplanungsgesetzes umgesetzt. EBP begleitete den Kanton dabei inhaltlich und prozessual.

Am 3. März 2013 haben die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Teilrevision des Raumplanungsgesetzes angenommen. Das revidierte RPG wurde am 1. Mai 2014 in Kraft gesetzt. Mit der Umsetzung verbunden sind eine Anpassung des kantonalen Richtplans und die Änderung des Planungs- und Baugesetzes.

Ziele der Revision des Raumplanungsgesetzes sind ein sorgsamer Umgang mit dem Boden, die Begrenzung der Siedlungsausdehnung sowie das Schaffen von kompakten Siedlungen. Dörfer und Städte sollen qualitätsvoll nach innen weiter entwickelt werden, beispielsweise durch verdichtetes Bauen, das Schliessen von Baulücken oder die Umnutzung von Brachen. Damit sollen der Verlust von Kulturland eingedämmt und hohe Kosten für die Erschliessung mit Strassen, Strom, Wasser und Abwasser vermieden werden.

EBP hat das Amt für Raumentwicklung des Kantons Uri wie bereits bei der Totalrevision (2009-20011) auch in dieser Teilrevision des kantonalen Richtplans inhaltlich und prozessual beraten und unterstützt.

  • Definition und Identifikation des inhaltlichen Anpassungsbedarfs
  • Erstellung von Textbausteinen und Koreferate der Richtplantexte
  • Erfassung und Auswertung der Stellungnahmen aus der verwaltungsinternen Vernehmlassung, der öffentlichen Auflage sowie der Vorprüfung durch den Bund
  • Erstellung des Mitwirkungsberichts
  • Gesamtprozessunterstützung (Zeitplanung, Koordination etc.) und Qualitätssicherung

Der Landrat hat am 31. August 2016 die Richtplananpassung genehmigt. Die Genehmigung des teilrevidierten Richtplans durch den Bundesrat wird Anfangs 2017 erwartet.

Bildquelle: Christof Hirtler, Altdorf

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