Projekt

Lenzburg, Staufen, Niederlenz: Kommunaler Gesamtplan Verkehr

Zur Abstimmung von Siedlungs- und Verkehrsentwicklung wird im Kanton Aargau der Kommunale Gesamtplan Verkehrs (KGV) eingesetzt. EBP erarbeitete dieses Instrument in enger Zusammenarbeit mit und für die drei Gemeinden Lenzburg, Staufen und Niederlenz.

Lenzburg ist eine Kernstadt im Kanton Aargau und bildet mit den umliegenden Gemeinden einen urbanen Entwicklungsraum. Insbesondere sind die Siedlungsgrenzen zu Staufen und Niederlenz kaum mehr erkennbar. Darum müssen die Verkehrsprobleme gemeindeübergreifend angegangen werden. Hierzu hat EBP in einem partizipativen Prozess mit den Gemeinden den Kommunalen Gesamtplan Verkehr (KGV) Lenzburg, Staufen, Niederlenz erarbeitet.

Bedeutung Lenzburgs im Verkehrsnetz

Lenzburg hat die Funktion eines Verkehrsknotenpunktes: Hier sind beispielsweise das Seetal und das Bünztal an den Schnellzugsverkehr und das Autobahnnetz angebunden. Aber auch die Verbindungen nach Aarau und Wildegg/Brugg stellen wichtigen Verkehrsachsen dar. Davon sind unter anderem auch die Ortsdurchfahrten von Niederlenz und Staufen betroffen. In Spitzenzeiten ist das Verkehrsnetz hoch ausgelastet. Die Kernumfahrung Lenzburg stellt einen Engpass dar. Im Planungsraum stehen zudem verschiedene verkehrliche Projekte und Siedlungsvorhaben an.

Entwicklung von Verkehr und Siedlung aufeinander abstimmen

Der KGV ist ein Planungsinstrument des Kantons Aargau, das im Baugesetz verankert ist. Damit sollen ungewollte Folgen einer zwischen Siedlung und Verkehr unkoordinierten Entwicklung vermieden sowie Herausforderungen frühzeitig erkannt werden. Ziel ist, dass die Verkehrs- und Siedlungsentwicklung aufeinander abgestimmt und die richtigen Schlussfolgerungen für die Bau- und Nutzungsordnung, die Verkehrsinfrastruktur, für das Verkehrsangebot und zur Beeinflussung des Mobilitätsverhaltens getroffen werden.

Von der Analyse bis zum Massnahmenkatalog

EBP erarbeitete hierzu eine umfassende Analyse, leitete in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Ziele ab und definierte passende Massnahmen. Das Ergebnis des Prozesses bilden ein Bericht sowie Netzpläne, welche als Ersatz für den kommunalen Richtplan direkt vom Kanton genehmigt und behördenverbindlich sind. Die Arbeiten hat eine Begleitgruppe bestehend aus Parlamentarier und Interessensvertretern begleitet. Die Workshops mit dieser Begleitgruppe hat EBP vorbereitet und moderiert.

Die in den Workshops erarbeiteten Ziele betreffen zahlreiche Handlungsfelder. Beim Fuss- und Veloverkehr sollen beispielsweise wichtige Verbindungen infrastrukturell ergänzt werden. Beim motorisierten Individualverkehr ist insbesondere auf die Sicherstellung der Erreichbarkeiten zu achten. Der Ruhende Verkehr ist zu koordinieren. Einige Gebiete sollen besser mit dem ÖV erschlossen werden. Das Angebot für die kombinierte Mobilität ist auszubauen, zudem soll ein Mobilitätsmanagement eingeführt werden. Die Inhalte wurden vom Kanton Aargau positiv aufgenommen.

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