Projekt

Betriebe identifizieren, die aus dem kommunalen Entsorgungs-Monopol fallen

Mit der neuen Abfallverordnung (VVEA) sind grosse Unternehmen nicht mehr an das Entsorgungsmonopol der Gemeinden und Städte gebunden. Sie können stattdessen private Entsorgungsunternehmen beauftragen. EBP erstellte zusammen mit Brigitte Fischer, geo-balance, für diverse Kantone eine Liste mit den betroffenen Betrieben.

Die neue Abfallverordnung (VVEA) hat den Begriff Siedlungsabfall neu definiert, mit weitreichenden Konsequenzen: Seit dem 1. Januar 2019 fallen Unternehmen mit 250 und mehr Vollzeitäquivalenten aus dem Entsorgungsmonopol der Gemeinden heraus. Stattdessen können sie nun auch private Entsorgungsunternehmen mit der Abfallentsorgung beauftragen. Gleichzeitig müssen die Gemeinden ihre internen Prozesse anpassen, um entweder die Entsorgungsdienstleistungen weiterhin anbieten zu können oder die betroffenen Unternehmen aus ihren Systemen und Abläufen herauszunehmen.

Ein erster Schritt für die Gemeinden besteht darin, zu erkennen, welche Betriebe überhaupt von der neuen Regelung betroffen sind. Dazu hat EBP ein Tool entwickelt, das die Daten aus verschiedenen Quellen automatisch zusammenträgt und auswertet.

Als Ergebnis der Datenanalysen lieferten wir individuell für den Kanton und die Gemeinden zusammengestellte Listen mit den betroffenen und nicht betroffenen Betrieben. Sie dienen den Gemeinden als Grundlage, um ihre internen Prozesse anzupassen.

Bildquelle: © ERZ

Ansprechpersonen