Projekt

Anpassung kantonaler Motorfahrzeugsteuern

Kantonale Fahrzeugsteuern für Personenwagen sollten die unterschiedliche Grösse der Autos und ihrer Umweltbelastung berücksichtigen. Sie sollten auch einen möglichst stabilen, voraussehbaren Ertrag liefern, um Betrieb, Werterhalt und Ausbau des kantonalen Strassennetzes zu gewährleisten. Neue, strengere Vorschriften für den Treibstoffverbrauch neuer Personenwagen werden aber dazu führen, dass sich in den nächsten Jahren die steuerrelevanten Grössen (Hubraum, Gewicht, Leistung, CO2-Emissionswerte) stark ändern werden.

In den meisten Schweizer Kantonen basiert die jährliche Fahrzeugsteuer für Personenwagen auf den Hubraum oder das Gewicht, aber auch andere Kombinationen kommen vor. Es ist ein Ziel der Energiepolitik der EU wie auch der Schweiz, die Energieeffizienz der neuzugelassenen Personenwagen stark zu erhöhen. Dies beeinflusst die Hubräume und das mittlere Gewicht. Für Kantone stellen sich mehrere Fragen:

  1. Soll die Steuer eine andere Bemessungsgrundlage verwenden, wie die Leistung oder den Treibstoffverbrauch?
  2. Welchen Effekt haben Bonus-(Malus-)Systeme, bei denen der Neuwagenkäufer einen Rabatt oder einen Zuschlag auf die Fahrzeugsteuer erhalten?
  3. Wie entwickelt sich der jährliche Steuerertrag in der Zukunft, wenn sich die Autos technisch stark weiter entwickeln?


EBP stellt dazu Entscheidungsgrundlagen bereit. Für den Zeitraum 2010 bis 2040 werden, in Jahresschritten, auf Basis der prognostizierten  kantonalen PKW-Neuzulassungen und -Fahrzeugflotte, die Erträge aus der heutigen Motorfahrzeugsteuer sowie die Effekte von Alternativsteuersystemen berechnet. Zusätzlich werden für Varianten von auf der Motorfahrzeugsteuer aufbauenden Bonus-(Malus-)Systemen die finanziellen und energetischen Auswirkungen berechnet.

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