Projekt

Arbeitszonen­bewirtschaftung Kanton Basel-Landschaft

Das revidierte Raumplanungsgesetz verpflichtet die Kantone, eine Arbeitszonenbewirtschaftung einzuführen. EBP erarbeitete für den Kanton Basel-Landschaft eine Wegleitung, wie dieser zukünftig solche Arbeitszonen einzonen kann.

Am 1. Mai 2014 trat das neue Raumplanungsgesetz in Kraft. Für die Ausscheidung neuer Arbeitszonen setzt es voraus, dass der Kanton eine Arbeitszonenbewirtschaftung einführt. Diese hat den entsprechenden Bedarf der Neueinzonung zu begründen und einen haushälterischen Umgang mit Arbeitszonen zu gewährleisten.

Flexible Einzonungen und Abtausche ermöglichen

Der kantonale Richtplan des Kantons Basel-Landschaft ermöglicht projektbezogene Einzonungen, wenn bestehende Betriebe einen konkreten Bedarf für eine Erweiterung haben oder neue Betriebe entstehen. Ebenso soll es möglich sein, kommunale und überkommunale Arbeitszonen flächengleich abzutauschen. So lassen sich zersplitterte Flächen peripherer Standorte an geeigneten Standorten flächenneutral konzentrieren.

Wegleitung als Unterstützung

Der kantonale Richtplan lässt offen, wie die Prozesse für projektbezogene Einzonungen und flächengleiche Abtausche konkret funktionieren. Deshalb möchte der Kanton hierzu eine Wegleitung erarbeiten lassen. Diese soll den privaten Unternehmern, den Gemeinden, den Regionen und den kantonalen Fachstellen wie auch der Standortförderung als Hilfestellung dienen. Die Wegleitung soll zum einen klären, welche Aspekte wann zu berücksichtigen und nachzuweisen sind. Zum anderen soll sie die Verfahren beschreiben, damit eine projektbezogene Einzonung bzw. ein flächengleicher Abtausch genehmigungsfähig ist und die jeweils Zuständigen benennen.

Ausarbeiten der Verfahrensabläufe

EBP unterstützte und begleitete den Kanton inhaltlich und prozessual bei der Erarbeitung der beiden Prozesse. Dies beinhaltete einerseits, dass wir die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen systematisiert sammelten und präzisierten sowie die Anforderungen und zu erbringenden Nachweise konkretisierten. Andererseits erarbeiteten wir zusammen mit der Auftraggeberin und einer Begleitgruppe die Verfahrensabläufe und koordinierten mit ihnen laufend weitere relevante Arbeiten.

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