Projekt

Massnahmen gegen Mikroverun­reini­gungen in Gewässern

Die Einträge von Mikroverunreinigungen in Gewässer sollen reduziert werden. In einem Postulat fordert Ständerat Claude Hêche, dass die Wirksamkeit und Umsetzbarkeit von Massnahmen an der Quelle untersucht wird. EBP erarbeitet für das BAFU die Grundlage für die Beantwortung des Postulats.

In der Schweiz werden täglich tausende von Produkten angewendet, die auf verschiedenen Wegen in die Umwelt gelangen. In Schweizer Gewässern vermutet man heute mehrere 1‘000 organische Spurenstoffe und Schwermetalle, die als so genannte Mikroverunreinigungen in sehr tiefen Konzentrationen (im Bereich von Nano- und Mikrogramm pro Liter) negative Auswirkungen auf Wasserlebewesen und auf die Trinkwasserqualität entfalten können. Sie stellen aktuell eine grosse Herausforderung an den Gewässerschutz dar.

Ständerat Claude Hêche fordert im Postulat "Mikroverunreinigungen im Wasser. Verstärkung der Massnahmen an der Quelle", dass das Optimierungspotenzial bestehender sowie die Wirkung neuer Massnahmen an der Quelle zur Reduktion der Einträge von Mikroverunreinigungen in die ober- und unterirdischen Gewässer untersucht werden.

Als Grundlage für die Beantwortung des Postulats Hêche erarbeiten wir eine systematische Übersicht zu den Massnahmen gegen Mikroverunreinigungen aus verschiedenen Emissionsquellen. Die Zusammenstellung stützt sich auf öffentlich zugänglichen und internen Berichten von BAFU, BLW, BAG und EAWAG ab, sowie auf internationale und nationale Forschungs- und Projektberichte sowie Fachpublikationen. Expertenauskünfte tragen zur Vollständigkeit bei. Die Massnahmen sind grob charakterisiert bezüglich ihrer Effizienz, Umsetzbarkeit, Kosten und gesellschaftlicher Akzeptanz.

Im Juni 2013 stimmte der Bundesrat einer Änderung des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) zu, welche eine möglichst verursachergerechte Finanzierung solcher Massnahmen zur Reduktion der Mikroverunreinigungen in den Abwasserreinigungsanlagen ermöglichen soll. Parallel zur Gesetzesänderung wird an einer Änderung der Gewässerschutzverordnung (GSchV) gearbeitet, die zusätzlich numerische Anforderungen an die Wasserqualität für Mikroverunreinigungen einführen soll. Für diese Verordnungsanpassung erstellen wir die Volkswirtschaftliche Beurteilung (VOBU).

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