Projekt

Neuausrichtung des Zivilschutzes in Liechtenstein

Wie sieht ein zukunftsfähiger Zivilschutz im Fürstentum Liechtenstein aus? Welche Ziele hat er? Welche Aufgaben übernimmt er? EBP unterstützte das Amt für Bevölkerungsschutz bei der Organisationsentwicklung.

Seit den 80er-Jahren verfügt Liechtenstein über einen eigenen Zivilschutz. Da es im Gegensatz zur Schweiz im Fürstentum jedoch keine Dienstpflicht gibt, bestehen die Angehörigen des Zivilschutzes (AdZS) ausschliesslich aus Freiwilligen. In den letzten Jahren sind die Bestände kleiner geworden, es ist zudem nur schwer möglich, junge Menschen für den Zivilschutz zu gewinnen.

Hinzu kommt, dass die Liechtensteiner Gemeinden nicht verpflichtet sind, einen eigenen Zivilschutz zu unterhalten, auch gibt es keinen klaren Leistungsauftrag. In der Folge stellen sich die einzelnen Zivilschutzgruppen im Land sehr unterschiedlich dar.

Da aber in Liechtenstein Bedarf für eine Sicherheitsorganisation wie den Zivilschutz besteht, hat das Amt für Bevölkerungsschutz EBP beauftragt, hier Lösungsansätze zu entwickeln. Zusammen mit den Zivilschützern sollten wir prüfen, wie der Zivilschutz in Liechtenstein künftig aufgestellt sein könnte, um zukunftsfähig zu sein und einen wichtigen Beitrag im Sicherheitsverbund zu leisten.

EBP übernahm dazu folgende Aufgaben:

  • Erstellen eines Hintergrundberichts zur Historie des Zivilschutzes in Liechtenstein
  • Entwickeln eines Leitbildes
  • Erarbeiten eines Aufgabenportfolios
  • Entwickeln verschiedener Organisationsvarianten
  • Erarbeiten von Beurteilungskriterien für Aufgaben und Organisationsvarianten
  • Moderation von Grossgruppen-Workshops

Die Ergebnisse fasste EBP in einem Schlussbericht zusammen und sprach Handlungsempfehlungen zu Handen der Liechtensteiner Gemeinden aus. Die Gemeindevorsteher prüften die Ergebnisse Ende Juni 2018. Als nächster Schritt findet nun eine Umsetzungsplanung statt. Auch diese wird EBP begleiten können.

Bildquelle: © Amt für Bevölkerungsschutz Liechtenstein

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