Projekt

Sicherheitsgutachten Herrschaftsbucktunnel

EBP überprüfte den Planungsstand des Herrschaftsbucktunnels anhand eines Sicherheitsgutachtens. Dieses bestätigt, dass die vorgesehene Ausgestaltung des Tunnels die normativen Anforderungen erfüllt, und zeigt, auf welche Aspekte in der nachfolgenden Projektierung zu achten ist.

Bei der Planung von Strassentunneln in Deutschland ist für alle Tunnel ab einer Länge von 400 m eine Sicherheitsdokumentation zu erstellen. Wichtiger Bestandteil ist hier das Sicherheitsgutachten. Mit diesem prüft eine unabhängige Stelle, ob die Planung die aus Sicht der Verkehrssicherheit geforderten Aspekte erfüllt.

EBP erstellte ein solches Gutachten für die Planung des Herrschaftsbucktunnels. Der Tunnel wird Bestandteil der Autobahn A 98 im Abschnitt Hochrhein – Rheinfelden sein und bei einer Länger von 485 m zwei Röhren mit zwei bzw. drei Fahrstreifen umfassen. Durch den Tunnel sollen später mehr als 25‘000 Fahrzeuge pro Tag fahren. Der Beginn der Bauarbeiten ist für 2016 vorgesehen.

Anhand der Planungsdokumente fand eine Prüfung der massgeblichen sicherheitsrelevanten Aspekte statt, insbesondere der baulichen Ausgestaltung des Tunnels sowie vorbeugender und sichernder Massnahmen baulicher und betriebstechnischer Art. Wichtige Kennzahlen wurden durch Nachrechnung plausibilisiert.

Verbunden mit wichtigen Hinweisen zur weiteren Planung und Projektierung des Tunnels bestätigt das Gutachten, dass die vorgesehene Ausgestaltung des Tunnels aus dem Blickwinkel der Sicherheit normkonform ist und dem Stand der Technik entspricht. Der erreichte Planungsstand gilt als ausreichend und der Herrschaftsbucktunnel ist einer sicheren Befahrung damit ein Stück näher gekommen.

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