Projekt

Teilrevision kantonaler Richtplan Schaffhausen

Das revidierte Raumplanungsgesetz verpflichtet die Kantone, ihre Siedlungen zu begrenzen und die Innenentwicklung zu fördern. EBP begleitete den Kanton Schaffhausen inhaltlich und prozessual bei der Umsetzung dieser Forderungen und unterstützte die Teilrevision des kantonalen Richtplans.

Am 3. März 2013 haben die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG) angenommen. Das revidierte RPG wurde am 1. Mai 2014 in Kraft gesetzt und hat einen sorgsamen Umgang mit dem Boden zum Ziel.

Paradigmenwechsel im Kanton Schaffhausen

Die Zeit der Siedlungsentwicklung auf der grünen Wiese ist somit vorbei. Das Raumplanungsgesetz fordert von den Kantonen in aller Deutlichkeit eine Festlegung des Siedlungsgebietes. Zudem müssen sie ihre Bauzonen auf eine Grösse begrenzen, die höchstens den Bedarf für die nächsten 15 Jahre deckt. Der Paradigmenwechsel heisst: Weg von der Aussen- und hin zur Innenentwicklung.

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Raumkonzept Kanton Schaffhausen (Quelle: PNA/EBP 2018)

Umfassende Bearbeitung und Begleitung durch EBP

EBP hat das Planungs- und Naturschutzamt des Kantons Schaffhausen – wie bereits bei der Totalrevision 2009-2013 – unterstützt, die Teilrevision des kantonalen Richtplans zu erarbeiten und umzusetzen. Dabei berieten wir sowohl zu den Inhalten als auch zu den Prozessen. Unsere Leistungen umfassten:

  • Erarbeiten eines Vorgehenskonzepts (Organisation, Verfahren, Meilensteine)
  • Identifizieren und Definieren des inhaltlichen Anpassungsbedarfs
  • Begleiten und Durchführen von Infoveranstaltungen, Gemeinde- und Fachgesprächen
  • Überarbeiten und Anpassen des kantonalen Raumkonzepts
  • Erarbeiten des kompletten Richtplantextes Teil Siedlung
  • Erstellen des Erläuterungsberichts gemäss Art. 47 RPV
  • Auswerten der Stellungnahmen der öffentlichen Auflage sowie der Vorprüfung durch den Bund
  • Erstellen des Mitwirkungsberichts
  • Unterstützung im gesamten Erarbeitungs- und Genehmigungsprozess (Präsentationen und Fragerunden im Regierungsrat und der kantonsrätlichen Spezialkommission Raumplanung)
  • Gesamtprozessunterstützung (Zeitplanung, Koordination etc.) und Qualitätssicherung
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Zeitplan (Quelle: EBP)

Bundesrat genehmigt umfassende Richtplananpassungen

Die Richtplananpassung im Teil Siedlung fielen sehr umfassend aus. Unter anderem konnten wir darin zeigen, welche Teile des Kantons das Bevölkerungs- und Beschäftigtenwachstums auffangen sollen. Der Richtplan stellt hohe Anforderungen an die Gemeinden. Trotzdem hat der Kantonsrat ihn verabschiedet. Am 10. April 2019 erfolgte schliesslich die Genehmigung durch den Bundesrat.

Bildquelle: Roland zh, CC BY-SA 3.0

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