Projekt

Vorgaben für die Erstellung von Ladestationen

Für einen grossen Immobilienbesitzer erarbeitet EBP Vorgaben zur Erstellung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Dazu erheben wir die Bedürfnisse interessierter Mieter und definieren Umsetzungsvarianten für verschiedene Situationen.

Die Elektromobilität entwickelt sich rasch, zahlreiche neue Fahrzeugmodelle kommen auf den Markt. Damit steigt der Bedarf an Ladestationen.

Elektromobilität stellt Immobilienbesitzer vor neue Fragen

Die Verbreitung der Elektromobilität ist auch für Immobilienbesitzer relevant. Auf ihren Arealen parkieren Fahrzeuge von Mietern und externen Besuchern oder allenfalls auch Firmenflotten. Ein grosser Schweizer Immobilienbesitzer hat uns deshalb beauftragt Vorgaben für Ladestationen auf den eigenen Arealen zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang stellen sich u.a. folgende Fragen: Welche Bedürfnisse wird es in Zukunft geben? Welche Ladeleistung ist optimal? Welche Zugangs- und Abrechnungssysteme sind angemessen? Wie soll die Reservation der Parkplätze erfolgen? Durch das systematische Beantworten dieser und weiterer Fragen kann der Immobilienbesitzer auf die Bedürfnisse der Mieter eingehen und Fehlinvestitionen vermeiden.

Grundsätze für die Errichtung von Ladestationen

Ein Teil der festgelegten Grundsätze des Immobilienbesitzers sind in folgender Aufzählung festgehalten:

  • Stromtankstellen werden nur erstellt, wenn die Hauptmieter Bedarf dafür haben
  • Die Nutzung der Stromtankstellen ist nicht öffentlich
  • Örtliche Gegebenheiten sind zu überprüfen
  • Nach Möglichkeiten sind allfällige Solarstromanlagen mit vorhandenen Ladesäulen zu koppeln

Diese Grundsätze verknüpfen wir mit unserem Wissen und unseren Erfahrungswerten zu Elektrofahrzeugen, Ladesäulen und Ladeverhalten. Die daraus entstehende Checkliste lässt den Baumanager einer Immobilie wissen, ob eine Ladeinfrastruktur gerechtfertigt bzw. nötig ist und wenn ja, was für einen Umfang diese mit sich bringen und welche Anforderungen sie erfüllen soll.

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