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Räumliche Entwicklungsstrategie der Stadt Zürich

Wohin steuert die Stadt Zürich? Die Räumliche Entwicklungsstrategie (RES) gibt Antworten dazu. EBP hat die Stadt Zürich in der Erarbeitung der RES unterstützt.

Die Stadt Zürich wird auch künftig vielfältige Nutzungsansprüche befriedigen müssen: Neue Wohnungen, Bedürfnisse von Unternehmen und Wissenschaft, das Nebeneinander verschiedener Mobilitätsformen und die Freizeitaktivitäten der Stadtbevölkerung – all diese Ansprüche benötigen Raum.

Das Flächenangebot zur Befriedigung dieser Bedürfnisse ist begrenzt. Die Räumliche Entwicklungsstrategie (RES) zeigt Wege auf, wie mit den vielfältigen Nutzungsansprüchen umgegangen werden soll. Sie sichert und schafft Qualitäten, damit Zürich langfristig eine lebenswerte und funktionsfähige Stadt bleibt. Dazu beschreibt die RES die Erfolgspositionen der Stadt Zürich: Eine vielfältige Durchmischung, effiziente Vernetzung, eine diskrete Urbanität, erlebbare Offenheit und eine ausgezeichnete Lage- und Umweltqualität. Acht räumliche Teilstrategien definieren, wie die Entwicklung in die gewünschte Richtung gelenkt werden kann. Werden rechtsverbindliche Planungsinstrumente angepasst oder planerische Projekte und Prozesse initiiert, wirkt die RES als zentrale Grundlage.

Ein separates Umsetzungsprogramm zeigt auf, wie einzelne Handlungsanweisungen umgesetzt werden. Die Vollzugsbegleitung und -kontrolle erfolgt jährlich. Das Controlling beleuchtet den Umsetzungsstand der einzelnen Handlungsanweisungen. Alle vier Jahre wird die RES aktualisiert und inhaltlich ergänzt oder angepasst. Die Aktualisierung wird auf die Legislaturperioden abgestimmt.

EBP hat die Stadt Zürich in einem interdepartementalen Erarbeitungsprozess mit den folgenden Leistungen unterstützt:

  • Synthese der fachbezogenen Inhalten und Redaktion der RES
  • Abklärung und Bearbeitung von spezifischen fachlichen Fragen
  • Konzeption und Erarbeitung des Umsetzungsprogramms
  • Beratung zum Prozessdesign
  • Unterstützung bei Projektmanagement und Moderation

Der Stadtrat von Zürich hat die RES am 25. März 2010 beschlossen. Ab nun gilt sie als verbindliche Grundlage für Themen der räumlichen Stadtentwicklung.

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