Ein Projekt hinsichtlich der betroffenen Interessen zu optimieren ist anspruchsvoll. Insbesondere der Umwelt- und Naturschutz steht häufig in Konflikt mit anderen Projektzielen. Wir beraten unsere Kundinnen und Kunden bei der erforderlichen Interessenabwägung in der Planungs- und Projektierungsphase und tragen zur Lösungsfindung bei.

Ob raumplanerische Festsetzungen von Anlagen, Vergleiche von Projektvarianten, lärmrechtliche Ausnahmebewilligungen, Rodungsbewilligungen gemäss Waldgesetz oder Bauen im Gewässerraum – wir suchen für unsere Kundinnen und Kunden Lösungen im Spannungsfeld der unterschiedlichen Interessen.

Wir orientieren uns an den anerkannten Grundlagen und bieten folgende Leistungen an:

  • Ermitteln, Gewichten und Bewerten der betroffenen Interessen
  • Unterlegen der qualitativen Erwägungen mit quantitativen Ansätzen (zum Beispiel Punktwertanalyse)
  • Prüfen und Beurteilen von möglichen Varianten oder Optionen
  • Moderieren des Prozesses zur Entscheidungsfindung mit allen Beteiligten
  • Vollständige und fachlich korrekte Dokumentation
  • Einbringen von juristischen Erfahrungen

Mit einer vollständigen, fachlich korrekten und transparenten Interessenabwägung unterstützen wir die Projektierenden und vermeiden im Optimalfall mögliche Einsprachen und helfen so mit, rechtliche Verfahren zu beschleunigen.


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