
Projekt
Umweltverträglichkeits-Bericht (UVB) Bredella-Areal, Pratteln
Jahr
Land
CH
Die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) setzt Grenzwerte fest für die Strahlung ortsfester Anlagen wie Hochspannungsleitungen, Trafostationen, Eisenbahnanlagen, Mobilfunksender, Radio- und TV-Sender sowie Radaranlagen. Die NISV dient damit dem Schutz der Bevölkerung.
Wir überprüfen die Anforderungen der NISV für Ihr Projekt und begleiten es in allen Planungsphasen, von der Einzonung eines Areals bis zur Baubewilligung.
Zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NIS) bieten wir folgende Dienstleistungen an: