Nichtionisierende Strahlung NIS

Die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) setzt Grenzwerte fest für die Strahlung ortsfester Anlagen wie Hochspannungsleitungen, Trafostationen, Eisenbahnanlagen, Mobilfunksender, Radio- und TV-Sender sowie Radaranlagen. Die NISV dient damit dem Schutz der Bevölkerung.
Wir überprüfen die Anforderungen der NISV für Ihr Projekt und begleiten es in allen Planungsphasen, von der Einzonung eines Areals bis zur Baubewilligung.

Zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NIS) bieten wir folgende Dienstleistungen an:

  • Beurteilung der nichtionisierenden Strahlung von verschiedenen Quellen
  • Rahmenbedingungen: Wir zeigen für Arealentwicklungen in Gebieten mit hoher NIS-Belastung auf, wie ein guter Immissionsschutz sichergestellt werden kann.
  • Begleitung von Bewilligungsverfahren aus rechtlicher, planerischer und technischer Sicht
  • EMV- und NIS-Beratung: Für Bauten in unmittelbarer Nähe zu Quellen nichtionisierender Strahlung (z.B. Bahnstromanlagen) beraten wir Sie hinsichtlich elektromagnetischer Verträglichkeit (EMV) und zu erwartender NIS-Belastung.
  • Massnahmenplanung: Wir zeigen Ihnen mögliche Massnahmen zur Reduktion der NIS-Belastung auf und schätzen deren Kosten ab.