Projekt

Richtplan Kanton Uri – Ausgleich von Planungsmehrwert

Der Kanton Uri führt in Folge des revidierten Raumplanungsgesetzes eine Mehrwertabgabe zum Ausgleich von Planungsmehrwerten ein. EBP hat den Kanton Uri bei der Ausgestaltung unterstützt und beraten.

Das revidierte Raumplanungsgesetz schreibt die Einführung einer Mehrwertabgabe vor. Mit diesem Instrument sollen zukünftige Planungsmehrwerte ausgeglichen werden, die sich durch Ein-, Um- und Aufzonungen ergeben.

Der Kanton Uri setzt diesen Auftrag im Rahmen der Revision des kantonalen Richtplans sowie des Planungs- und Baugesetzes (PBG) um. Eine Projektgruppe des Kantons erarbeitet, unter Einbezug der Gemeinden, eine auf die Situation im Kanton Uri angepasste Mehrwertabgabe. EBP unterstützt den Kanton Uri bei dieser Arbeit:

  • Auslegeordnung zum Handlungsspielraum des Kantons bei der Ausgestaltung der Mehrwertabgabe
  • Analyse der Erfahrungen anderer Kantone mit diesem Instrument
  • Schätzung der finanziellen Auswirkungen der Mehrwertabgabe (Mehreinnahmen vs. Mehrausgaben aufgrund von Auszonungen)
  • Schätzung der Auswirkungen auf die Raumplanung bzw. Raumentwicklung
  • Diskussion über die ideale Ausgestaltung der Mehrwertabschöpfung mit Kantons- und Gemeindevertretern
  • Ausarbeitung der (verwaltungsinternen) Prozesse zur Erhebung der Mehrwertabgabe

Ansprechpersonen