Projekt

Raumkonzept und Richtplan-Anpassung Kanton Thurgau

Der Kanton Thurgau setzt die neuen Bundesvorgaben des Raumplanungsgesetzes um. EBP unterstützt den Kanton bei der Revision des kantonalen Richtplans.

Am 1. Mai 2014 ist das revidierte Raumplanungsgesetz in Kraft getreten. Ziele des neuen Raumplanungsgesetzes sind ein haushälterischer Umgang mit dem Boden, die Begrenzung der Siedlungsausdehnung sowie das Schaffen von kompakten Siedlungen. Mit der Umsetzung verbunden sind eine Anpassung des kantonalen Richtplans sowie als integraler Bestandteil die Erstellung eines kantonalen Raumkonzepts.

Mit dem kantonalen Raumkonzept skizziert der Kanton Thurgau die erwünschte räumliche Entwicklung des Kantons. Dazu wird ein räumlich differenziertes Zukunftsbild formuliert. Das Raumkonzept bildet die Grundlage für die Abstimmung der raumrelevanten Tätigkeiten und Sektoralpolitiken und ist Basis für die weiteren Arbeiten im Zuge der laufenden Revision des kantonalen Richtplans. Die Erarbeitung des Raumkonzeptes und die Teilrevision des Richtplans erfolgten in einem breit angelegten Prozess, mit Einbezug der Gemeinden und Regionen sowie unterschiedlicher Anspruchsgruppen.

EBP hat das Amt für Raumentwicklung bei der Erarbeitung des Raumkonzeptes und der Teilrevision des kantonalen Richtplans inhaltlich und prozessual begleitet und unterstützt:

  • Herausarbeiten der Herausforderungen für die Raumentwicklung des Kantons Thurgau
  • Erarbeitung des Raumkonzeptes, mit einem Zukunftsbild, räumlichen Entwick-lungszielen und Strategien
  • Gesamtprozessunterstützung und Prozessbegleitung
  • Unterstützung in der Konzeption, Durchführung und Auswertung von Diskussionsveranstaltung mit den Regionalplanungsgruppen
  • Erarbeiten von Richtplantexten und Koreferate

Der teilrevidierte Richtplan inklusive Raumkonzept befindet sich in der öffentlichen Auflage.

Ansprechpersonen