Projekt

Tunnelsicherheit feste Fehmarnbeltquerung

In den letzten Jahren sind neue und überarbeitete Richtlinien und Normen zur Sicherheit in Tunneln entwickelt worden. EBP hat den in einer Machbarkeitsstudie von 1999 geplanten Eisenbahntunnel nach überarbeiteten Richtlinien und Normen geprüft.

Für die feste Querung des Fehmarnbelts zwischen den Inseln Fehmarn (Deutschland) und Lolland (Dänemark) wurde in einer Machbarkeitsstudie im Jahr 1999 u.a. ein Absenktunnel untersucht. Seither sind neue und überarbeitete Richtlinien und Normen zur Sicherheit in Strassen- und Eisenbahntunneln entwickelt worden, sodass es erforderlich war, den geplanten Absenktunnel diesbezüglich zu überprüfen. Der Verkehrsträger Bahn wurde durch EBP überprüft.

Massgeblich für die Überprüfung waren die Richtlinie «Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an den Bau und den Betrieb von Eisenbahntunneln» des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) vom November 2001 sowie die «Technical Specification for Interoperability, Safety in Railway Tunnels, Draft C» der European Association for Railway Interoperability (AEIF) vom Juli 2005.

Im Sinne von Empfehlungen wurden der UIC-Kodex 779 «Sicherheit in Eisenbahntunnel» des Internationalen Eisenahnverbandes (UIC) vom August 2003 sowie die «Recommendations of the Multidisciplinary Group of Experts on Safety in Tunnels (Rail)» der United Nations, Economic Commission for Europe (UN ECE) vom Dezember 2003 berücksichtigt.

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